Ratgeber
Förderung 2026 in Stuttgart und im Kreis Ludwigsburg: PV, Speicher, Wärmepumpe
Bund, Land und Kommune – wer in Stuttgart oder im Kreis Ludwigsburg eine Photovoltaikanlage, einen Stromspeicher oder eine Wärmepumpe plant, kann aus mehreren Töpfen schöpfen. Welche das 2026 sind, wie viel es gibt und woran viele Anträge scheitern, haben wir hier zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze
- Wärmepumpe: meist 46 % Zuschuss von der KfW, mit Einkommensbonus bis zu 70 %.
- Stuttgart legt seit Mai 2026 300 € pro kW Heizleistung für Wärmepumpen obendrauf.
- Photovoltaik: kein Bundeszuschuss, aber keine Mehrwertsteuer und günstige Kredite.
- Stuttgart bezuschusst Begleitkosten einer PV-Anlage mit bis zu 300 € pro kW.
- Ludwigsburg: KlimaBonus seit 1. September 2025 ausgesetzt.
- Fast immer gilt: erst den Antrag stellen, dann beauftragen.
Wärmepumpe: Förderung vom Bund (KfW 458)
Die wichtigste Förderung für den Heizungstausch kommt von der KfW. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Wer selbst im Haus wohnt und eine alte Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung ersetzt, bekommt aktuell zusätzlich 16 % Klimageschwindigkeitsbonus. Für die meisten Hausbesitzer sind das zusammen 46 %. Der Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte – wer ohnehin plant, sollte also nicht zu lange warten.
Dazu kommt ein Einkommensbonus für Selbstnutzer: 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 € (mit Kind jeweils 10.000 € mehr). Insgesamt sind bis zu 70 % möglich, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %. Förderfähig sind beim Einfamilienhaus bis zu 28.000 € Kosten.
Was eine Wärmepumpe bei Ihnen inklusive Montage ungefähr kostet, zeigt unser Wärmepumpen-Rechner. Mehr Hintergrund zur Technik finden Sie in unserem Ratgeber Wärmepumpe 2026.
Photovoltaik und Speicher: was der Bund beiträgt
Einen direkten Zuschuss für Photovoltaik gibt es vom Bund nicht. Trotzdem spart der Staat kräftig mit: Für PV-Anlagen auf Wohngebäuden fällt keine Mehrwertsteuer an (Nullsteuersatz), kleinere Anlagen sind von der Einkommensteuer befreit, und für eingespeisten Strom gibt es die Einspeisevergütung. Für die Finanzierung bietet die KfW mit dem Programm 270 einen zinsgünstigen Kredit, der auch Speicher einschließt – Voraussetzung ist, dass zumindest ein Teil des Stroms eingespeist wird. Balkonkraftwerke sind davon ausgenommen.
Baden-Württemberg: Darlehen statt Zuschüsse
Ein eigenes Zuschussprogramm des Landes für private PV-Anlagen oder Wärmepumpen gibt es derzeit nicht. Für Privathaushalte setzt Baden-Württemberg vor allem auf Förderdarlehen der L-Bank. Welches Darlehen für Ihr Vorhaben gerade offen ist, klärt Ihre Hausbank – den Antrag stellen Sie dort vor Beginn der Arbeiten.
Stadt Stuttgart: Solaroffensive und Wärmepumpen-Zuschuss
Stuttgart hat seine Förderprogramme zum Mai 2026 neu aufgestellt. Die Solaroffensive bezuschusst die Kosten rund um den Bau einer PV-Anlage – etwa Gerüst, Statik und die Modernisierung der elektrischen Anlage – mit bis zu 300 € pro kW bei Dachanlagen und bis zu 400 € pro kW bei Fassadenanlagen oder Anlagen mit Dachbegrünung. Stromspeicher werden weiter gefördert, der Höchstzuschuss ist aber gesunken. Balkon-PV und Ladestationen fördert die Stadt seit Mai nicht mehr.
Für Wärmepumpen zahlt Stuttgart jetzt einen festen Satz von 300 € pro kW Heizleistung. Bei einer typischen 9-kW-Wärmepumpe sind das 2.700 €. Die städtische Förderung lässt sich mit der KfW kombinieren: Erst die Bundesförderung beantragen, dann innerhalb von vier Wochen den städtischen Antrag ergänzen. Alle Details stehen auf stuttgart.de/energie-angebote.
Kreis Ludwigsburg: was die Kommunen bieten
Im Kreis Ludwigsburg ist das Bild uneinheitlich. Die Stadt Ludwigsburg hat ihren KlimaBonus zum 1. September 2025 ausgesetzt, weil das Budget erschöpft war – eine Neuauflage will sie rechtzeitig ankündigen. Bietigheim-Bissingen fördert über das Programm „Wir fürs Klima!“ unter anderem Batteriespeicher, Balkonkraftwerke und Warmwasser-Wärmepumpen. Einige weitere Gemeinden haben eigene kleine Programme.
Einen aktuellen Überblick über Förderprogramme und eine Energieberatung bietet die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA). Und wir prüfen bei jedem Angebot, welche Förderung für Ihr Haus in Frage kommt.
Die drei häufigsten Fehler beim Förderantrag
1. Zu früh beauftragt. Fast alle Programme verlangen den Antrag vor dem Auftrag oder vor Baubeginn. Bei der KfW-Heizungsförderung braucht der Vertrag eine Bedingung, dass er nur mit Förderzusage gilt.
2. Kommunale Töpfe vergessen. Viele beantragen nur die Bundesförderung und lassen den städtischen Zuschuss liegen – in Stuttgart können das bei einer Wärmepumpe schnell 2.000 bis 3.000 € sein.
3. Zu lange gewartet. Kommunale Programme sind begrenzt und oft schnell ausgeschöpft, der KfW-Bonus für den schnellen Heizungstausch sinkt ab Februar 2027 schrittweise.
Quellen
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- KfW: Erneuerbare Energien – Standard (270)
- Stadt Stuttgart: Neue Förderregeln für Sanierung, Heizung und Solar (24.04.2026)
- Stadt Stuttgart: Energie-Angebote und Förderprogramme
- Stadt Ludwigsburg: KlimaBonus
- Stadt Bietigheim-Bissingen: Klimaschutz-Förderprogramme
- Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA)
- § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (Nullsteuersatz für PV-Anlagen)
- § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz (Steuerbefreiung kleiner PV-Anlagen)
Stand: Oktober 2026. Förderprogramme ändern sich häufig – maßgeblich sind immer die aktuellen Richtlinien von KfW, L-Bank und Ihrer Stadt oder Gemeinde.
FAQ
Häufige Fragen
Gibt es 2026 einen Zuschuss für Photovoltaik vom Bund?
Nein, einen direkten Bundeszuschuss für PV-Anlagen gibt es nicht. Der Bund fördert über den Nullsteuersatz (keine Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen für Wohngebäude), die Einkommensteuerbefreiung für kleinere Anlagen, die Einspeisevergütung und den zinsgünstigen KfW-Kredit 270. Zuschüsse gibt es nur von einzelnen Städten und Gemeinden – in Stuttgart zum Beispiel über die Solaroffensive.
Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe?
Über die KfW (Programm 458) gibt es 30 % Grundförderung. Wer selbst im Haus wohnt und eine alte Heizung ersetzt, bekommt aktuell 16 % Klimageschwindigkeitsbonus dazu, also 46 %. Mit Einkommensbonus sind bis zu 70 % möglich, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %. Förderfähig sind beim Einfamilienhaus bis zu 28.000 € Kosten. In Stuttgart kommt seit Mai 2026 ein städtischer Zuschuss von 300 € pro kW Heizleistung hinzu.
Wann muss ich den Förderantrag stellen?
Fast immer vor dem Start der Arbeiten. Bei der KfW-Heizungsförderung schließen Sie einen Vertrag mit einer Bedingung, dass er nur bei Förderzusage gilt, stellen dann den Antrag und beginnen erst danach. Bei kommunalen Programmen wie der Stuttgarter Solaroffensive gilt ebenfalls: erst Antrag, dann Auftrag. Wer zu früh beauftragt, verliert den Anspruch.
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?
Oft ja. In Stuttgart lässt sich die städtische Wärmepumpen-Förderung mit der KfW-Förderung kombinieren: Sie beantragen zuerst die Bundesmittel und ergänzen den städtischen Antrag innerhalb von vier Wochen. Bei Photovoltaik lassen sich Einspeisevergütung, KfW-Kredit und kommunaler Zuschuss in der Regel verbinden. Die genauen Regeln stehen in der jeweiligen Förderrichtlinie.
Gibt es in Ludwigsburg noch den KlimaBonus?
Nein, aktuell nicht. Die Stadt Ludwigsburg hat den KlimaBonus zum 1. September 2025 ausgesetzt, weil das Budget aufgebraucht war. Eine Neuauflage will die Stadt rechtzeitig ankündigen. Bis dahin bleiben die Bundes- und Landesprogramme.
Welche Förderung passt zu Ihrem Haus?
Wir prüfen bei jedem Angebot, welche Programme in Frage kommen, und achten darauf, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird – WayStrom GmbH, Meisterbetrieb für Elektro & Energietechnik aus Möglingen.

